BWTS hat die Befugnis zur Instandsetzung nach §54 Mess- und Eichverordnung der Eichbehörde Nord erhalten

Wir sind stolz darauf, als eines der wenigen Unternehmen in Deutschland die Befugnis zur Instandsetzung nach § 54 Mess- und Eichverordnung von der Eichbehörde Nord erhalten zu haben.

Dieses exklusive Gütesiegel stellt sicher, dass unsere Dienstleistungen höchsten Standards entsprechen und unsere Kunden von einer erstklassigen Betreuung profitieren.
„Es ist unsere Pflicht sicherzustellen, dass alle Anforderungen des Mess- und Eichgesetzes erfüllt sind. Jegliche Reparatur oder Instandsetzung an den Ladestationen wird von unserem zertifizierten Fachpersonal durchgeführt, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen“ erklärt Esra Tutal (Junior Sales Managerin, BWTS GmbH).

Als zertifizierte Instandsetzungsfirma setzen wir Maßstäbe in puncto Qualität und Zuverlässigkeit von eichrechtskonformen Ladesystemen für Elektrofahrzeuge im (teil-) öffentlichen Bereich.
Unsere Fachleute sind speziell geschult und verfügen über umfassendes Know-how, um die Anforderungen unserer Kunden zu erfüllen.

„Unser Alleinstellungsmerkmal liegt nicht nur in unserem exklusiven Zertifikat, sondern auch in unserem Engagement für Innovation und Kundenzufriedenheit. Wir stehen unseren Kunden jederzeit deutschlandweit zur Seite, um sicherzustellen, dass ihre Ladesysteme optimal funktionieren und den höchsten Standards entsprechen“ schließt Esra Tutal (Junior Sales Managerin, BWTS GmbH) ab.

Entdecken Sie die Vorteile einer Zusammenarbeit mit uns und erleben Sie den Unterschied, den ein zertifizierter Instandsetzer mit einem starken Fokus auf Qualität und Service machen kann.